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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wer wir sind und was wir versprechen

Diese AGB regeln die Zusammenarbeit zwischen der Agentur klarvernetzt (nachfolgend „wir“ oder „Agentur“) und Ihnen als unserem Kunden. Unsere Vision ist es, digitales Marketing und KI-Compliance für KMU, Behörden und NGOs verständlich und rechtssicher umzusetzen.

Vertragsgegenstand: Was wir für Sie tun

Wir beraten und unterstützen Sie in den Bereichen:

  • Social Media: Performance, Branding und Content-Erstellung.

  • KI-Compliance: Beratung zu Transparenzpflichten, Urheberrecht und dem EU AI Act.

  • Digitale Kommunikation: Ganzheitliche Konzepte für Behörden, Verwaltung und NGOs.

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot.

Zusammenarbeit: Ein Team auf Augenhöhe

Erfolgreiches Marketing ist Teamwork. Damit wir liefern können, brauchen wir von Ihnen:

  • Rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Zugängen und Inhalten.

  • Einen festen Ansprechpartner, der Entscheidungen treffen kann.

  • Besonderheit Behörden: Wir kennen die Abläufe von Vergabeverfahren und passen unsere Kommunikation und Rechnungsstellung gerne an Ihre internen Prozesse an.

§ 1 Gültigkeit der Bestimmungen

klarvernetzt führt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle zukünftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach schriftlicher Anerkennung durch klarvernetzt gültig.

§ 2 Vertragsabschluss

Angebote sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Brief zu den Bedingungen dieser AGB angenommen. Mündliche oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrem Wirksamwerden der schriftlichen Bestätigung per Brief.

§ 3 Terminabsprachen

Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Auftraggeber erkennen die Beweiskraft durchgehender E-Mail-Korrespondenz an.

§ 4 Verbindlichkeit eines Auftrags

Für einen online, per Kontaktformular oder Anfrage per E-Mail vom Auftraggeber erteilten Auftrag an klarvernetzt wird dem Auftraggeber per E-Mail eine Bestätigung zugesandt. Diese Bestätigung hat der Auftraggeber auszudrucken, den Inhalt auf Richtigkeit zu überprüfen und dann handschriftlich unterschrieben und ggf. mit Firmenstempel versehen an klarvernetzt auf dem Postweg zu senden. Mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h., für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen ist der Preis laut Angebot in voller Höhe zu entrichten.

§ 5 Auftragsablauf und Garantievereinbarung

Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt klarvernetzt die Arbeit auf. Um eine verlässliche und transparente Umsetzung zu garantieren, erfolgt die Zusammenarbeit bei klarvernetzt in der Regel nach einem strukturierten Drei-Phasen-Modell:

1. Analyse- und Briefing-Phase: Gemeinsame Definition der Ziele und Aufnahme des Ist-Zustands.

2. Konzeptions- und Umsetzungsphase: Erarbeitung der Strategien oder digitalen Inhalte durch die Agentur.

3. Abnahme und Qualitätssicherung: Finale Prüfung durch den Kunden und Freigabe der Ergebnisse.

Der Auftraggeber hat das Recht, nach Einsichtnahme der einzelnen Phasen Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein Zweitmuster fordern. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis der aktuellen Preisliste.

§ 6 Spezifische Leistungssäulen

Die Agentur erbringt Leistungen in den folgenden Kernbereichen, wobei die spezifischen Pflichten im jeweiligen Einzelauftrag definiert werden:

6.1 Digitale Bedarfsanalyse & Strategie: Wir identifizieren Kommunikationslücken und Optimierungspotenziale in Ihrer bestehenden Infrastruktur. Ziel ist die Verzahnung crossmedialer Kommunikation und Marketing-Maßnahmen, um personelle Ressourcen effizient zu nutzen oder diese  Maßnahmen bei klarvernetzt in Auftrag zu geben.

6.2 Social Media & Content-Strategie: Dies umfasst die strategische Planung, Erstellung und Ausspielung von Inhalten. Die Agentur garantiert hierbei eine professionelle Aufbereitung, die den Markenwerten des Kunden entspricht.

6.3 KI-Compliance-Beratung: Wir beraten zur rechtskonformen Nutzung von KI-Systemen (u.a. EU AI Act). Dies beinhaltet die Prüfung von Transparenzpflichten und die Erarbeitung von Richtlinien für den Einsatz generativer KI im Marketing-Alltag.

§ 7 Garantievereinbarung und Gewährleistung

Die Agentur klarvernetzt garantiert eine sorgfältige und fachgerechte Ausführung der beauftragten Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und unter Berücksichtigung der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen.

  • Fachliche Sorgfalt: Wir garantieren, dass alle Beratungsleistungen (insbesondere im Bereich KI-Compliance und Bedarfsanalyse) auf aktueller Fachliteratur, Gesetzestexten und bewährten Methoden der Öffentlichkeitsarbeit basieren.

  • Rechtssicherheit der Kommunikation: Wir verpflichten uns, Marketingmaßnahmen so zu gestalten, dass sie den Grundsätzen moderner und rechtskonformer Kommunikation entsprechen. Eine Garantie für einen spezifischen wirtschaftlichen Erfolg (z. B. eine exakte Anzahl an Followern oder Verkäufen) kann aufgrund der Volatilität digitaler Plattformen nicht gegeben werden; wir garantieren jedoch die Umsetzung der vereinbarten Strategie-Parameter.

  • Nachbesserung: Sollten Leistungen nicht der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen, hat der Kunde das Recht auf kostenfreie Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist.

§ 8 Mitwirkungspflicht und Haftung des Auftraggebers

8.1 Beigestellte Inhalte und Urheberrechte

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für die Gestaltung der Inhalte zur Verfügung gestellte Material (z.B. Fotos, Logos, Texte, Grafiken) auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und notwendige Erlaubnisse zur Verwendung einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zulasten des Auftraggebers. Davon ausgenommen sind Bilder und Skripte, die klarvernetzt eigenständig beschafft oder erstellt hat.

8.2 Verantwortung für Veröffentlichungen

Die finale inhaltliche Verantwortung für Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber (Freigabepflicht). Der Auftraggeber stellt klarvernetzt von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Agentur stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

8.3 Besonderheit KI-generierte Inhalte durch klarvernetzt

Sofern die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung generative Künstliche Intelligenz (KI) zur Erstellung von Bildern oder Texten einsetzt, gelten folgende Bestimmungen:

Transparenz: Wir kennzeichnen KI-generierte Inhalte gemäß den Anforderungen des EU AI Act, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Deepfakes oder realitätsnahe synthetische Medien).

Urheberrechtlicher Status: Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass nach aktueller Rechtslage rein KI-generierte Werke in der Regel keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Die Agentur haftet nicht für eine mangelnde Schutzfähigkeit dieser Inhalte.

Prüfung auf Rechtsverletzungen: klarvernetzt prüft die generierten Ergebnisse nach bestem Wissen auf Ähnlichkeiten zu bestehenden Werken Dritter. Da KI-Modelle jedoch auf Basis vorhandener Daten trainiert wurden, kann eine Verletzung von Rechten Dritter nie gänzlich ausgeschlossen werden.

Haftungsübergang: Mit der finalen Abnahme und Freigabe eines KI-generierten Inhalts durch den Auftraggeber geht das Risiko einer etwaigen Schutzrechtsverletzung auf diesen über, es sei denn, die Agentur hat grob fahrlässig oder vorsätzlich Rechte Dritter verletzt.

§ 9 Archivierung und Herausgabe der Daten

9.1 Aufbewahrungspflicht der Agentur

Die Agentur klarvernetzt bewahrt die finalen Arbeitsergebnisse (z.B. freigegebene Grafiken, finale Video-Schnittfassungen, Strategiepapiere) für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Projektende bzw. nach Beendigung des jeweiligen Einzelauftrags unentgeltlich auf. Eine darüber hinausgehende Archivierung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

9.2 Herausgabe von Rohdaten und KI-Prompts

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Agentur nicht verpflichtet, offene Arbeitsdateien (Rohdaten wie PSD, AI, InDesign-Dateien oder ungeschnittenes Rohmaterial) herauszugeben. Die Lieferung erfolgt in der Regel in einem gängigen, nutzbaren Endformat (z. B. PDF, JPG, MP4).

Bei KI-generierten Inhalten besteht kein Anspruch auf Herausgabe der genutzten „Prompts“ (Befehlsketten), da diese Teil des agenturinternen Know-hows und der methodischen Umsetzung sind, es sei denn, dies wurde im Rahmen einer KI-Compliance-Beratung explizit als Teil des Lieferumfangs (z.B. Übergabe eines Prompt-Katalogs) vereinbart.

9.3 Verantwortung des Auftraggebers

Nach der Übergabe der finalen Ergebnisse ist der Auftraggeber für die ordnungsgemäße Archivierung und Sicherung der Daten selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen (z.B. gemäß GoBD oder spezifischer Archivierungsvorschriften für Behörden und Verwaltung).

9.4 Löschung nach Fristablauf

Nach Ablauf der in Punkt 14.1 genannten Frist ist die Agentur berechtigt, die Projektdaten unwiderruflich zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (z.B. aus dem Steuerrecht) entgegenstehen.

§ 10 Vergütung

Wir spielen mit offenen Karten. Unsere Angebote sind transparent und enthalten keine versteckten Kosten. Die Vergütung erfolgt auf Grundlage des im Angebot zugrunde gelegten Honorars.

§ 11 Fälligkeit der Vergütung und Abnahme

11.1 Die Vergütung ist nach Abnahme der erbrachten Leistung fällig. klarvernetzt stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, welche innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen ist.

Bei langfristigen Projekten vereinbaren wir monatliche Zahlungen.

11.2 Abnahmeprozess und Fristen
Die Abnahme der erbrachten Leistungen hat innerhalb von fünf Werktagen nach Übergabe der Ergebnisse zu erfolgen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung oder Abnahme durch den Auftraggeber, setzt klarvernetzt eine Nachfrist von weiteren fünf Werktagen. Nach Ablauf dieser insgesamt zehn Werktage gilt die Leistung als abgenommen und wird zur Abrechnung fällig, sofern der Auftraggeber bis dahin keine wesentlichen Mängel schriftlich gerügt hat.

11.3 Gestaltungsspielraum und Korrekturschleifen
Im Rahmen des Auftrags besteht für die Agentur Gestaltungsfreiheit. Dennoch hat der Auftraggeber ein Mitspracherecht:

  • Die gestalterische Umsetzung orientiert sich an dem im Briefing oder der Bedarfsanalyse festgelegten Zielkorridor.

  • Innerhalb des vereinbarten Honorars ist in der Regel eine Korrekturschleife enthalten, um gestalterische Anpassungen vorzunehmen, sofern diese nicht die grundlegende Konzeption des genehmigten Briefings verändern.

11.4 Ausschluss willkürlicher Abnahmeverweigerung
Die Abnahme darf nicht aus rein subjektiven Gründen des Nichtgefallens verweigert werden, sofern die Leistung den handwerklichen Standards und den Vorgaben des gemeinsamen Briefings entspricht. Kritik an der Gestaltung muss sachlich begründet und auf die zuvor definierten Kommunikationsziele bezogen sein. Abweichungen, die lediglich den persönlichen Geschmack betreffen, ohne die Funktionalität oder Zielerreichung der Kommunikation zu beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

11.5 Eine Nichtabnahme der reklamierten Korrektur bzw. des Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h., klarvernetzt behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.

11.6 Bei Zahlungsverzug kann klarvernetzt Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

§ 12 Urheberrecht und Nutzungsrechte

  • Unsere Arbeit: Die von uns erstellten Konzepte und Inhalte gehören nach vollständiger Bezahlung Ihnen – im Rahmen des vereinbarten Zwecks.

  • Einsatz von KI: Wenn wir KI-Tools zur Erstellung von Inhalten nutzen, stellen wir sicher, dass dies gemäß der aktuellen Compliance-Richtlinien (z.B. Kennzeichnungspflichten nach dem EU AI Act) geschieht. Wir informieren Sie transparent über den Einsatz dieser Werkzeuge.

§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz

Ihre Daten sind bei uns sicher. Als Agentur nehmen wir die DSGVO ernst. Wir behandeln alle Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich – das gilt besonders für sensible Daten aus dem Behörden- oder NGO-Umfeld.

§ 14 Laufzeit und Kündigung

Wir möchten, dass Sie bei uns bleiben, weil Sie zufrieden sind, nicht weil ein Vertrag Sie bindet. Dennoch brauchen wir Planungssicherheit:

  • Projektverträge enden mit Abschluss der Leistung.

  • Dauerhafte Betreuungen (z.B. Social Media Management) können mit einer Frist von 2 Monaten gekündigt werden.

§ 15 Gewährleistung und Mängel

klarvernetzt verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere uns überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Wir verpflichten uns bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.

§ 16 Haftungsbeschränkung

Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet klarvernetzt bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 17 Eigenwerbung

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass klarvernetzt die für den Auftraggeber erstellten Beiträge etc. bei Bedarf als Referenz in ihren öffentlichen Galerien auf der Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis ihrer Arbeiten verwenden darf. Eine Veröffentlichung des Logos bzw. Namens des Auftraggebers wird gestattet.

§ 18 Gerichtsstandort

Gerichtsstandort für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Siegburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 19 Schlussbestimmungen

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

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